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Sicherheitsgebühr für alle Neubuchungen mit Charterflügen Der massive Anstieg der Versicherungsprämien hat zu einem erheblichen Anstieg der Kosten bei den Ferienfluggesellschaften geführt. Diese können die höheren Kosten nicht alleine tragen. Sie werden an die Reiseveranstalter weitergegeben. Aus diesem Grunde ist für die Veranstalter die Erhebung der Sicherheitsgebühr für Charterflüge unumgänglich. Ab 1. Dezember 2001 wird die Sicherheitsgebühr für Neubuchungen an die Kunden weitergegeben. Nach den Ereignissen am 11. September 2001 sind die Versicherungsprämien und die Ausgaben für höhere Sicherheitsleistungen um ein Mehrfaches gestiegen. Die zusätzliche Belastung kann durch die Reiseveranstalter wegen der knappen Kalkulation nicht vollumfänglich getragen werden. Sicherheitstaxen können gemäss den Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen an die Kunden weiterbelastet werden. Weitere Medienauskünfte erteilt: |
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