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Die Fluggesellschaften verlangen von den Reiseveranstaltern seit Anfang Oktober 2001 aufgrund der teureren Versicherungsprämien einen Sicherheitszuschlag. Bis anhin wurden die Zuschläge für Linienflüge im Rahmen einer Pauschalreise durch den Veranstalter übernommen. Der Reiseveranstalter kann die gestiegenen Kosten nicht mehr alleine tragen. Ab dem 1. November 2001 wird die Sicherheitsgebühr für Neubuchungen an die Kunden weitergegeben.
Nach den Ereignissen am 11. September 2001 wurden die Fluggesellschaften mit erhöhten Gebühren für die Versicherungsleistungen konfrontiert. Bereits seit Anfang Oktober 2001 bezahlen die Reiseveranstalter die Mehrkosten aus der eigenen Kasse. Diese zusätzlichen Kosten können vom Reiseveranstalter wegen der knappen Kalkulation zukünftig jedoch nicht mehr vollumfänglich übernommen werden. Sicherheitstaxen können gemäss den Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen an die Kunden weiterbelastet werden.
Die Sicherheitsgebühr wird für alle Neubuchungen (Ausnahme Vögele Reisen) ab dem 1. November 2001 erhoben. Frühbucher sind von der Massnahme nicht betroffen. Auf bereits bestehenden Buchungen mit Abflug nach dem 1. November 2001 werden keine Nachbelastungen vorgenommen. Für Neubuchungen von Pauschalarrangements mit Linienflügen ab dem 1.11.2001 aus den Katalogen (ohne Flight Center) werden die Preise wie folgt angepasst:
Diese Regelung gilt für alle Linienflugleistungen (Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren) der Veranstaltermarken Imholz, TUI Schöne Ferien! Bei Vögele Reisen wird die Gebühr auch auf bestehenden Buchungen erhoben. Die üblichen Kinderrabatte kommen nicht zur Anwendung. Für Infants wird die neue Gebühr nicht erhoben. Charter-/Sonderflüge ab Zürich und Genf sind von der Änderung nicht betroffen.
Weitere Medienauskünfte erteilt:
Roland Schmid, Chief of Staff - Corporate Communications
Tel 01/455 42 32; Fax 01/455 40 80;
E-mail: roland.schmid@tui.ch
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