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Sicherheitsgebühr für alle Neubuchungen mit Charterflügen

14. November 2001

Der massive Anstieg der Versicherungsprämien hat zu einem erheblichen Anstieg der Kosten bei den Ferienfluggesellschaften geführt. Diese können die höheren Kosten nicht alleine tragen. Sie werden an die Reiseveranstalter weitergegeben. Aus diesem Grunde ist für die Veranstalter die Erhebung der Sicherheitsgebühr für Charterflüge unumgänglich. Ab 1. Dezember 2001 wird die Sicherheitsgebühr für Neubuchungen an die Kunden weitergegeben.

Nach den Ereignissen am 11. September 2001 sind die Versicherungsprämien und die Ausgaben für höhere Sicherheitsleistungen um ein Mehrfaches gestiegen. Die zusätzliche Belastung kann durch die Reiseveranstalter wegen der knappen Kalkulation nicht vollumfänglich getragen werden. Sicherheitstaxen können gemäss den Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen an die Kunden weiterbelastet werden.
Die Sicherheitsgebühr wird für alle Neubuchungen ab dem 1. Dezember 2001 mit Abflug Zürich und Genf erhoben. Die Frühbucher sind von der Massnahme nicht betroffen. Auf bereits bestehenden Buchungen mit Abflug nach dem 1. Dezember 2001 werden keine Nachbelastungen vorgenommen. Für Neubuchungen von Pauschalarrangements mit Charterflügen ab dem 1.12.2001 aus den Katalogen (Winter 2001/2002) werden die Preise wie folgt angepasst:
Charter- oder Sonderflüge generell CHF 25.-.
Diese Regelung gilt für alle Charterflug-Leistungen (Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren) der Veranstaltermarken Imholz, TUI Schöne Ferien! und Vögele Reisen. Die üblichen Kinderrabatte kommen nicht zur Anwendung. Für Infants wird die neue Gebühr nicht erhoben.

Weitere Medienauskünfte erteilt:

Roland Schmid, Chief of Staff - Corporate Communications
Tel 01/455 42 32; Fax 01/455 40 80; 
E-mail: roland.schmid@tui.ch 

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