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Höhere Treibstoffpreise der Fluggesellschaften: Zuschläge für Reisen im Winter 2005/06 Die Preise für Rohöl und Kerosin liegen weiterhin auf sehr hohem Niveau. Einzelne Fluggesellschaften verrechnen die Treibstoffzuschläge für Linienflüge bereits seit einiger Zeit an die Kunden weiter. Treibstoffzuschläge können gemäss den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) unter Einhaltung bestimmter Bedingungen weiterbelastet werden. Reisen und Nur-Flugleistungen mit
Sonder-/ Charterflügen
Die bereits gebuchten Gäste profitieren von ihrer frühzeitigen Entscheidung. Wir nehmen auf getätigte Reservierungen keine Nachbelastungen vor. Reisen und Nur-Flugleistungen mit Linienflügen Die Treibstoffzuschläge gelten bis auf Widerruf für alle Angebote (Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren) der Veranstaltermarken der TUI Suisse (Imholz, Flex Travel, MAGIC LIFE Club, ROBINSON Club, SPINOUT SportTours, Vögele Reisen, 1-2-FLY). Die Kinderrabatte werden nicht angewendet. Für Kleinkinder bis 2 Jahre (Infants) wird der Zuschlag nicht in Rechnung gestellt. TUI Suisse verfolgt die Preisentwicklung aufmerksam. Sollte sich die Lage entspannen, wird TUI Suisse den Treibstoffzuschlag nicht mehr erheben. Weitere Auskünfte erteilt: Roland Schmid, Chief of Staff - Corporate Communications |
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